Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den allgemeinen Badebetrieb und die Vermietung der Räume der LuxFit GmbH.

Mit dem Erwerb eines Gutscheines online durch die Webseite oder vor Ort entsteht zwischen dem Erwerber (im folgenden Badegast/Gast/Kunde oder Benutzer genannt) und der LuxFit GmbH (im folgenden Betreiber genannt) ein Vertrag gemäß folgender allgemeiner Geschäfts-bedingungen und den Preisaushängen auf der Webseite www.luxfit-spastuttgart.de:

§ 1. Allgemeines

1. Die Haus- und Saunaordnung dient dem Zwecke der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Betreibers und seiner Einrichtungen. Die Haus- und Saunaordnung ist für alle Badegäste, Besucher und sonstige Benutzer verbindlich. Mit dem Betreten des Geländes des Betreibers erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen, an.

2. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder allge- meinen Beschädigungen jeglicher Art haftet der Kunde für den eingetretenen Schaden inklusive etwa entgangenen Gewinns des Betreibers. Der Betreiber ist zur Sicherung seiner Schadenser- satzansprüche berechtigt, vom Verursacher eingebrachte Gegenstände als Sicherheit zurückzubehalten.

3. Die Benutzer des Betreibers haben alles zu unterlassen, was dem Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.

4. Das Rauchen in den Räumen des Betreibers ist nur im Außenbereich auf der Terrasse gestattet. Das Rauchen in den Innenräumen ist strengstens untersagt. Bei Verstoß muss eine Reinigungsgebühr von 150€ bezahlt werden. Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Restaurationsräumen eingenommen werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers erlaubt.

5. Zerbrechliche Behältnisse wie Glas, Keramik u.ä. dürfen im Umkleide, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

6. Der Betreiber übt allen Benutzern gegenüber, sofern erforderlich, das Hausrecht aus. Benutzer, die gegen die Haus- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder anhaltend von der Nutzung der Räume des Bertreibers ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.

7. Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden von den Mitarbeitern oder der Geschäftsführung des Betreibers entgegengenommen.

8. Über liegengelassene Sachen wird nach der jeweils gültigen Fundsachenordnung der Stadt Stuttgart verfügt.

9. Den Badegästen ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Tonwiedergabe-Geräte oder Fernsehgeräte mitzubringen und diese zu benutzen. Ebenso ist es nicht gestattet, Bildaufzeichnungen zu machen, insbesondere zu filmen und zu fotografieren.

10. Der Zutritt von alkoholisierten Personen kann von der Luxfit GmbH verweigert werden.

§ 2. Öffnungszeiten und Zutritt

1. Die Öffnungszeiten des Betreibers gestalten sich nach Vereinbarung.

2. Der Betreiber kann die Benutzung seiner Räumlichkeiten oder Teilen davon aus betriebstechnischen Gründen jederzeit einschränken, ohne eine Minderung des Eintrittsgeldes zu gewähren. Von der Nutzung der Räumlichkeiten des Betreibers und ihrer Einrichtungen sind ausgeschlossen:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;

b) Personen, die Tiere mit sich führen;

c) Personen, die unter anstoßerregenden Krankheiten leiden.

3. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten ist die Benutzung und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Bertreibers und deren Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet.

4. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsgutscheines oder Zahlungsbestätigung für die entsprechenden Leistungen sein.

5. Gelöste Eintrittskarten / Wertschecks werden nicht zurückgenommen; sie gelten nur jeweils am Tag der Lösung. Entgelte und Gebühren werden nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten/Wertschecks wird kein Ersatz geleistet.

6. Gutscheine des Betreibers können im Gegenwert des Leistungs- oder Wertaufdruckes für jede Leistung des Betreibers eingelöst werden und bleiben ein Jahr nach Ende des Ausstellungsjahres gültig. Danach verfällt der Wertscheck entschädigungslos. Die Verlängerung der Einlösungsfrist oder eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.

§ 3. Haftung

1. Die Benutzung der Räumlichkeiten des Betreibers und deren Nebeneinrichtungen durch die Gäste geschieht auf eigene Gefahr; unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Räumlichkeiten und ihre Nebeneinrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt, Zufall und von Badegästen selbst verschuldete Unfälle, sowie für sonstige Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden können, haftet der Betreiber nicht. Im Falle des Vorliegens von höherer Gewalt wird der Betreiber von seiner Pflicht zur vertragsgemäßen Erfüllung frei, solange der Umstand/Zustand der höheren Gewalt andauert. In diesem Falle ist der Bertreiber berechtigt, anstatt der Rückerstattung des geleisteten Entgelts einen Gutschein im gleichen Wert auszustellen, welcher nach Wegfall des Umstandes/Zustandes der höheren Gewalt eingelöst werden kann.

2. Wertsachen und Bargeld sind von den Badegästen in einer eigens dafür eingerichteten Wertfachanlage zu deponieren. Für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen von deponierten Wertsachen und Bargeld haftet der Betreiber nicht. Der Betreiber haftet ferner nicht für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen anderer, von den Badegästen mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, der Schaden wurde vom Betreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

3. Die Benutzung der Einstellplätze des Bades erfolgt auf eigene Gefahr; der Betreiber haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden an den auf den Einstellplätzen des Bades sowie der abgestellten Fahrzeuge.

4. Das Posten von Videos und Fotos von LuxFit Spa räumen auf sozial Mediakanälen und Google streng untersagt. Bei Zuwiderhandlung werden rechtliche Schritte eingeleitet.

§ 4.  VERFALL DER GEBUCHTEN ZEIT, ÜBERZIEHUNG DER ZEIT, VERSCHMUTZUNG

Erscheint der Kunde nicht spätestens zum Ablauf der Hälfte der gebuchten Wellnesszeit vor Ort, um den Wellnessaufenthalt zu beginnen, ist LuxFit  berechtigt, die restliche Buchungszeit anderweitig zu vergeben. Der bereits geleistete Buchungspreis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet, sondern vollständig einbehalten.

Im Falle der Überziehung der gebuchten Zeit durch den Kunden (diese liegt vor, wenn er die gebuchte Privat Spa nicht verlassen hat) gilt Folgendes: Ab einer Überziehung der gebuchter Zeit von 10 Minuten ist eine Pauschale von 25€ zu zahlen.Bei Gruppenbuchungen bei mehr als 2 Personen ist eine Pauschale von 75€ zu bezahlen.  Bei einer groben Verschmutzung des Whirlpools oder großen Pools  der  ist LuxFit berechtigt, einen pauschalen Reinigungsbetrag in Höhe von 120,00 € zu berechnen.

Zusätzlich gilt bei Gruppenbuchungen mit Selbst Verpflegung: der komplette Müll muss selbst entsorgt werden, der komplette Raum muss besenrein und sauber verlassen werden, die Gruppe verpflichtet sich nur Plastikgeschirr zu verwänden. Bei nicht Einhaltung der Müllentsorgung entsteht eine Müll Entsorgungsgebühr von 30 €.

Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass LuxFit SPA kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5. Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es nicht möglich, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat.zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Hinsichtlich der durch die Online-Terminsbuchung vertraglich vereinbarten Dienstleistungen (Buchung eines Zeitraumes im SPA Raum) hat der Kunde daher kein Widerrufsrecht.

§ 6. Besondere Bestimmungen

1. Die Verweildauer einschl. aus- und ankleiden richtet sich nach dem vom Gast selbst gewählten Buchungstarifen. Bei der Überschreitung der Verweildauer besteht entsprechend der Tarife auf der Webseite des Betreibers eine Nachzahlungspflicht. Die Verweildauer beginnt mit der Benutzung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten und endet mit der Benutzung des Ausgangs.

2. Kindern und Jugendlichen unter 18Jahren ist die Benutzung der der Räumlichkeiten des Betreibers ist  nicht  gestattet.

3. Sauna- und Badeeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife und anderen Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

4. Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden.

5. Die Wasserflächen dürfen nur über die hierfür vorgesehenen Abgänge betreten werden. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen ist nicht gestattet.

6. Das Waschen von Wäsche- oder Bekleidungsstücken ist auf keinen Fall gestattet.

7. Das Tönen und Färben von Haaren, auch in den Vorreinigungsräumen, ist nicht gestattet.

8. Bei Bildübertragungen jeglicher Art (Fernsehen, Film, Foto), die mit Genehmigung des Bertreibers erfolgen, erteilt der Benutzer dem Betreiber seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm im Rahmen dieser Bildübertragung gemachten Aufnahmen, ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung, verwendet werden dürfen. Der Umkleideschrank ist von jedem Badegast selbst zu verschließen; den Schlüssel ist während der gesamten Verweildauer bei sich zu tragen.

9. Bei Verlust des Umkleideschlüssels ist ein Betrag in Höhe von € 50,00 pro geöffnetem Wertfach zu entrichten, um den Austausch der Schließanlage zu ermöglichen. Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet.

10. Bei Inanspruchnahme von Leihwäsche wird dem Gast sowohl die Leihgebühr als auch der Gegenwert der Leihwäsche als Pfand auf sein Medium aufgebucht. Bei Rückgabe der Leihwäsche wird dem Gast lediglich die Leihgebühr berechnet (s. Webseite oder Aushang). Bei Verlust der Leihwäsche wird dem Gast das Pfand berechnet, die Leihgebühr entfällt. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach den Verkaufspreisen, zu welchen die Leihwäsche in der Boutique veräußert wird.

11. Das Rauchen auf dem gesamten Gelände, dem SPA-Bereich und den Gästezimmern ist verboten. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungs-gebühr von 150 € erhoben.

12. Junggesellenabschiede mit Eigenverpflegung müssen ihren Müll selbst entsorgen. Dazu darf nur Kunstoffgeschirr genutzt werden.

13. Dekosachen, wie Luftballons, Rosenblätter und Kerzen sind wegen Verunreinigung strengstens verboten. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr von 150 € erhoben.

14. Essen und eigene Getränke sind nur nach Absprachen mit dem Betreiber erlaubt.  Leergut und Müll muss mitgenommen werden. Bei Nichtbeachtung wird eine Müllentsorgungsgebühr von 50 € erhoben.

15. Der Betreiber trägt keine Haftung bei Unfällen von  Kindern unter 18 Jahren. Eltern haften persönlich für ihre Kinder, es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Betreibers.

16. Bei Überziehung von gebuchten Zeiten um je angefangene 15 Minuten, stellt der Betreiber einen Nachzahlungsbetrag von 25 € in Rechnung. Dieser muss sofort vor Ort nachgezahlt werden.

VI. Sauna-Anlagen (Schwitzbäder)

Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden. Im Saunabereich dürfen eigene Badeessenzen nicht verwendet werden. In den besonders gekennzeichneten Ruhebereichen dürfen anwesende Benutzer nicht belästigt oder gestört werden. In den Saunen und Schwitzbädern ist Ruhe zu bewahren.

§ 7. Vermietung der Räumlichkeiten

1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) für Vermietungen der Räumlichkeiten des Betreibers für Tagesveranstaltungen, Betriebs- und Familienfeiern, Junggesellenabschiede ist dann abgeschlossen, sobald die Buchung durch den Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) schriftlich oder mündlich vom Betreiber bestätigt wurde oder, der Kunde den vollen Betrag seiner Buchung an den Betreiber im Voraus entrichtet hat. 

2. Bei bestätigten Buchungen muss der Kunde immer den kompletten Preis an den Betreiber im Voraus entrichten.  Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

3. Der reservierte SPA-Bereich steht dem Gast am Anreisetag ab der gebuchten Zeit zur Verfügung. Der Gast bekommt nach seiner Buchungsanfrage eine Bestätigung per Email von dem Buchungsdienstleiter shore.com. Verspätet sich der Gast bei Anreise, wird dem Gast die Zeit nicht gutgeschrieben. Reservierte Räume (Tagungs- und SPA Räume etc.) stehen dem Kunden nur zu der gebuchten bzw. vereinbarten Zeit zur Verfügung.

4. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Prospektunterlagen oder Webseite des Betreibers.  Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, falls keine Festpreise in der Auftragsbestätigung genannt sind.  Die Rechnungen aus der Vermietung des SPA-Bereiches und Erbringung sonstiger Leistungen sind per Vorauskasse zahlungsfällig.

§ 8.1 Stornierung bis zu 2 Personen

1. Gästegruppen bis zu 2 Personen können die Buchung des SPA- Bereiches bis zu 72. Stunden vor dem Termin kostenfrei Stornieren. Als Erstattung für seine Buchung(en) erhält der Kunde einen Wertgutschein von LuxFit  erstattet  dieser sollte spätestens in 12 Monaten  wieder eingelöst werden.

2.Falls der Kunde den vereinbarten Termin verpasst und diesen nicht mindestens 72 Stunden im Voraus absagt, haben wir das Recht, dem Kunden die Kosten für den nicht rechtzeitig abgesagten Termin in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder Erstattung des gezahlten Betrages.

3. Nach der Terminanfrage bekommt der Kunde vom Betreiber eine Terminbestätigung per Email, ab diesem Tag beginnt die Frist für Stornierungen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und nur dann wirksam, wenn er in den vorgenannten Fristen beim Betreiber eingegangen ist.

4.Wenn die Gebuchte Person falsche Daten bei der Buchung einträgt, sowie falsche E-Mail-Adresse, oder andere Daten die später zum Ausfall der Buchung führen, so haften diese selbst dafür zu 100% für entstehende Ausfallkosten.. Falsch gebuchte Termine werden nicht erstattet und können auch nicht kostenfrei nachgeholt werden.

5. Bucht der Kunde die LuxFit GmbH unter 72 Stunden bis zum Eintritt  kann der Termin nicht mehr storniert werden .

§ 8.2 Stornierung ab 2 Personen

Bei Buchungen von SPA-Bereiches und/oder Räumen für Gruppen (mehr als 2 Personen) Tagesveranstaltungen, Betriebs- und Familienfeiern, Junggesellen-abschiede Empfänge etc. mit oder ohne Verpflegung kann der Rücktritt nur bis zum 160. Tag vor dem Veranstaltungstag durch den Kunden erklärt werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und nur dann wirksam, wenn er in den vorgenannten Fristen beim Betreiber eingegangen ist.

1. Wird der Rücktritt nicht fristgerecht erklärt, so ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

2 .Bei Gruppen (ab 2 Personen) beträgt die Entschädigung bei Stornierung des SPA Bereiches und damit verbundener sonstiger Leistungen, vom 159. bis 60. Tag vor Anreise 75%, vom 59. bis 21. Tag vor Anreise 85 % und vom 20. bis 0. Tag vor Anreise 95 % des vereinbarten Preises.

3. Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden. Soweit bei Gruppenbuchungen –  speziell Junggesellenabschiede einzelne Personen der Gruppe den Aufenthalt absagen, werden diese nicht erstattet.Die gebuchte und bestätigte Termine bei Gruppen können nicht verschoben werden.

4. Hat der Bertreiber begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik etc.) kann es die Veranstaltung absagen. Sagt der Betreiber dem Kunden eine Veranstaltung wegen Vorliegens höherer Gewalt ab (Brand, Streik, Pandemie etc.) so bekommt der Mieter eine Erstattung des Preises vom Betreiber im Form eines Wertgutscheines .

4. Für die Bezahlung von Veranstaltungsteilnehmern eventuell zusätzlich bestellten Getränken und Speisen haftet der Kunde. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur durch ausdrückliche Zustimmung des Betreibers gestattet.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage des Betreibers oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch den Betreiber. 

6. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Kunde, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch den Bertreiber bedarf. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Betreibers gestattet. Das Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen und Exponaten im Rahmen von Tagungs-, Seminar-, Bankett- SPA und Sonderveranstaltungen übernimmt der Bertreiber keine Haftung. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll spätestens nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Betreiber zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Betreiber unverzüglich für Abhilfe sorgen.

§9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.

12. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Bedingung unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende, gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand 01.Januar 2024