Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für den allgemeinen Badebetrieb und die Vermietung der Räume der LuxFit GmbH.
Mit dem Erwerb eines Gutscheines online durch die Webseite oder vor Ort entsteht zwischen dem Erwerber (im folgenden Badegast/Gast/Kunde oder Benutzer genannt) und der LuxFit GmbH (im folgenden Betreiber genannt) ein Vertrag gemäß folgender allgemeiner Geschäfts-bedingungen und den Preisaushängen auf der Webseite www.luxfit-spa-stuttgart.de:
§ 1. Allgemeines
1. Die Haus- und Saunaordnung dient dem Zwecke der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Betreibers und seiner Einrichtungen. Die Haus- und Saunaordnung ist für alle Badegäste, Besucher und sonstige Benutzer verbindlich. Mit dem Betreten des Geländes des Betreibers erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anforderungen, an.
2. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder allge- meinen Beschädigungen jeglicher Art haftet der Kunde für den eingetretenen Schaden inklusive etwa entgangenen Gewinns des Betreibers. Der Betreiber ist zur Sicherung seiner Schadenser- satzansprüche berechtigt, vom Verursacher eingebrachte Gegenstände als Sicherheit zurückzubehalten.
3. Die Benutzer des Betreibers haben alles zu unterlassen, was dem Zwecke der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit zuwiderläuft.
4. Das Rauchen in den Räumen des Betreibers ist nur im Außenbereich auf der Terrasse gestattet. Das Rauchen in den Innenräumen ist strengstens untersagt. Bei Verstoß muss eine Reinigungsgebühr von 150€ bezahlt werden. Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Restaurationsräumen eingenommen werden. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers erlaubt.
5. Zerbrechliche Behältnisse wie Glas, Keramik u.ä. dürfen im Umkleide, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
6. Der Betreiber übt allen Benutzern gegenüber, sofern erforderlich, das Hausrecht aus. Benutzer, die gegen die Haus- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder anhaltend von der Nutzung der Räume des Bertreibers ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht rückerstattet.
7. Wünsche, Anregungen und Beschwerden werden von den Mitarbeitern oder der Geschäftsführung des Betreibers entgegengenommen.
8. Über liegengelassene Sachen wird nach der jeweils gültigen Fundsachenordnung der Stadt Stuttgart verfügt.
9. Den Badegästen ist es nicht gestattet, Musikinstrumente, Tonwiedergabe-Geräte oder Fernsehgeräte mitzubringen und diese zu benutzen. Ebenso ist es nicht gestattet, Bildaufzeichnungen zu machen, insbesondere zu filmen und zu fotografieren.
10. Der Zutritt von alkoholisierten Personen kann von der Luxfit GmbH verweigert werden.
§ 2. Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten des Betreibers gestalten sich nach Vereinbarung.
2. Der Betreiber kann die Benutzung seiner Räumlichkeiten oder Teilen davon aus betriebstechnischen Gründen jederzeit einschränken, ohne eine Minderung des Eintrittsgeldes zu gewähren. Von der Nutzung der Räumlichkeiten des Betreibers und ihrer Einrichtungen sind ausgeschlossen:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen;
b) Personen, die Tiere mit sich führen;
c) Personen, die unter ansteckenden Krankheiten leiden.
3. Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten ist die Benutzung und der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Bertreibers und deren Einrichtungen nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet.
§ 3. Haftung
1. Die Benutzung der Räumlichkeiten des Betreibers und deren Nebeneinrichtungen durch die Gäste geschieht auf eigene Gefahr; unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Räumlichkeiten und ihre Nebeneinrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt, Zufall und von Badegästen selbst verschuldete Unfälle, sowie für sonstige Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden können, haftet der Betreiber nicht. Im Falle des Vorliegens von höherer Gewalt wird der Betreiber von seiner Pflicht zur vertragsgemäßen Erfüllung frei, solange der Umstand/Zustand der höheren Gewalt andauert. In diesem Falle ist der Bertreiber berechtigt, anstatt der Rückerstattung des geleisteten Entgelts einen Gutschein im gleichen Wert auszustellen, welcher nach Wegfall des Umstandes/Zustandes der höheren Gewalt eingelöst werden kann.
2. Für die Zerstörung, Beschädigung und das Abhandenkommen von Wertsachen und Bargeld haftet der Betreiber nicht.
3. Die Benutzung der Einstellplätze des Bades erfolgt auf eigene Gefahr; der Betreiber haftet nicht für Sach- oder Vermögensschäden an den auf den Einstellplätzen des Bades sowie der abgestellten Fahrzeuge.
§ 4. VERFALL DER GEBUCHTEN ZEIT, ÜBERZIEHUNG DER ZEIT, VERSCHMUTZUNG
2.Die Verweildauer einschl. aus- und ankleiden duschen usw richtet sich nach dem vom Gast selbst gewählten Buchungstarifen. Bei der Überschreitung der Verweildauer besteht entsprechend der Tarife des Betreibers eine Nachzahlungspflicht.Im Falle der Überziehung der gebuchten Zeit durch den Kunden (diese liegt vor, wenn er die gebuchte Privat Spa nicht verlassen hat) gilt Folgendes: Ab einer Überziehung der gebuchter Zeit von 10 Minuten ist eine Pauschale von 25€ zu zahlen.Bei Gruppenbuchungen bei mehr als 2 Personen ist eine Pauschale von 75€ zu bezahlen. Die Verweildauer beginnt mit der Benutzung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten und endet mit der Benutzung des Ausgangs.
§ 5. Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es nicht möglich, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, wenn man einen Vertrag abgeschlossen hat.zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Hinsichtlich der durch die Online-Terminsbuchung vertraglich vereinbarten Dienstleistungen (Buchung eines Zeitraumes im SPA Raum) hat der Kunde daher kein Widerrufsrecht.
§ 6. Vermietung der Räumlichkeiten
1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) für Vermietungen der Räumlichkeiten des Betreibers für Tagesveranstaltungen, Betriebs- und Familienfeiern, Junggesellenabschiede ist dann abgeschlossen, sobald die Buchung durch den Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) schriftlich vom Betreiber bestätigt wurde.
2. Bei bestätigten Buchungen muss der Kunde immer den kompletten Preis an den Betreiber im Voraus entrichten. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
3. Der reservierte SPA-Bereich steht dem Gast am Anreisetag ab der gebuchten Zeit zur Verfügung. Der Gast bekommt nach seiner Buchungsanfrage eine Bestätigung per Email von dem Buchungsdienstleiter shore.com. Verspätet sich der Gast bei Anreise, wird dem Gast die Zeit nicht gutgeschrieben. Reservierte Räume (SPA Räume .) stehen dem Kunden nur zu der gebuchten bzw. vereinbarten Zeit zur Verfügung.
4. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Prospektunterlagen oder Webseite des Betreibers. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, falls keine Festpreise in der Auftragsbestätigung genannt sind. Die Rechnungen aus der Vermietung des SPA-Bereiches und Erbringung sonstiger Leistungen sind per Vorauskasse zahlungsfällig.
§ 8.1 Stornierung bis zu 2 Personen
1. Gästegruppen bis zu 2 Personen können die Buchung des SPA- Bereiches bis zu 72. Stunden vor dem Termin kostenfrei Stornieren. Als Erstattung für seine Buchung(en) erhält der Kunde einen Wertgutschein von LuxFit erstattet .
2.Falls der Kunde den vereinbarten Termin verpasst und diesen nicht mindestens 72 Stunden im Voraus absagt, haben wir das Recht, dem Kunden die Kosten für den nicht rechtzeitig abgesagten Termin in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder Erstattung des gezahlten Betrages.
3. Nach der Terminanfrage bekommt der Kunde vom Betreiber eine Terminbestätigung per Email, ab diesem Tag beginnt die Frist für Stornierungen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und nur dann wirksam, wenn er in den vorgenannten Fristen beim Betreiber eingegangen ist.
4.Wenn die Gebuchte Person falsche Daten bei der Buchung einträgt, sowie falsche E-Mail-Adresse, oder andere Daten die später zum Ausfall der Buchung führen, so haften diese selbst dafür zu 100% für entstehende Ausfallkosten.. Falsch gebuchte Termine werden nicht erstattet und können auch nicht kostenfrei nachgeholt werden.
5. Bucht der Kunde die LuxFit GmbH unter 72 Stunden bis zum Eintritt kann der Termin nicht mehr storniert werden .
§ 8.2 Stornierung bei mehr als 2 Personen
Bei Buchungen von SPA-Bereiches und/oder Räumen für Gruppen (mehr als 2 Personen) Tagesveranstaltungen, Familienfeiern, Junggesellen-abschiede Empfänge etc. mit oder ohne Verpflegung kann der Rücktritt nur bis zum 269. Tag vor dem Veranstaltungstag durch den Kunden erklärt werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und nur dann wirksam, wenn er in den vorgenannten Fristen beim Betreiber eingegangen ist.
1. Wird der Rücktritt nicht fristgerecht erklärt, so ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Statt einer Auszahlung erhält der Kunde jedoch einen Wertgutschein abzüglich der Entschädigung der Stornierung.,Barauszahlungen sind ausgeschlossen.
2 .Bei Gruppen (ab 2 Personen) beträgt die Entschädigung bei Stornierung des SPA Bereiches und damit verbundener sonstiger Leistungen, vom 269. bis 60. Tag vor Anreise 75%, vom 59. bis 21. Tag vor Anreise 85 % und vom 20. bis 6. Tag vor Anreise 95 % 5 Tage bis zu Buchung 100% des vereinbarten Preises.
3. Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden. Soweit bei Gruppenbuchungen – speziell Junggesellenabschiede einzelne Personen der Gruppe den Aufenthalt absagen, werden diese nicht erstattet.Die gebuchte und bestätigte Termine bei Gruppen können nicht verschoben werden.
4. Hat der Bertreiber begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik etc.) kann es die Veranstaltung absagen. Sagt der Betreiber dem Kunden eine Veranstaltung wegen Vorliegens höherer Gewalt ab (Brand, Streik, Pandemie etc.) so bekommt der Mieter eine Erstattung des Preises vom Betreiber im Form eines Wertgutscheines .
4. Für die Bezahlung von Veranstaltungsteilnehmern eventuell zusätzlich bestellten Getränken und Speisen haftet der Kunde.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz des Betreibers zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch den Betreiber.
6. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Kunde, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch den Bertreiber bedarf. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Betreibers gestattet. Das Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt der Bertreiber keine Haftung. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll spätestens nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
§ 9 Salvatorische Klausel
Falls eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon als unwirksam angesehen werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln sowie des Vertrags insgesamt davon unberührt. Dies gilt auch in Fällen, in denen nur Teile einer Regelung betroffen sind. Ungeachtet der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die in einer solchen Klausel lediglich eine Umkehr der Beweislast sieht, bekräftigen die Parteien ausdrücklich ihren Wunsch, die Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt und mit den übrigen vertraglichen Vereinbarungen in Einklang steht. Absatz 1 findet im Falle einer Regelungslücke entsprechend Anwendung.
§ 10 Schriftform
Jegliche Anpassungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags sowie der Verzicht auf deren Wirksamkeit bedürfen der Schriftform. Dies schließt auch den Verzicht auf die Schriftformerfordernis mit ein.
§11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.
12. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Bedingung unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende, gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand 01.Januar 2025