Für die Nutzung des LuxFit Privat SPA

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese Hausordnung regelt die Nutzung des Privat SPA Raums und weiterer Dienstleistungen der:

LuxFit GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer  Alexander Gaier

Am Oberen Berg 27

70597 Stuttgart

1.(im Folgenden als „Anbieter“, „LuxFit Privat SPA“ oder „wir“ bezeichnet).Diese Bestimmungen gelten für alle Kunden und Besucher (im Folgenden gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet) und dienen der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im LuxFit Privat SPA, insbesondere im Privat SPA Raum.

2.Die Hausordnung ist für alle Nutzer verbindlich. Sie wird durch die Registrierung im Internet, spätestens jedoch durch das Betreten des LuxFit Privat SPA Raums, akzeptiert.

3.Die Hausordnung liegt im Privat SPA Raum zur Einsichtnahme aus. Diese Vorschriften ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Im Falle von Widersprüchen haben die Geschäftsbedingungen den Vorrang.

§ 2 Nutzungsberechtigung

1.Die Nutzung des Privat SPA Raums ist nach vorheriger Reservierung und im Rahmen der Kapazitätsbedingungen grundsätzlich jedermann gestattet.

2.LuxFit Privat SPA behält sich vor, Nutzer, insbesondere solche mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden oder unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln, aus berechtigtem Grund auszuschließen.

3. Der Zugang und die Nutzung der Einrichtungen sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährigen ist der Zutritt auch mit Zustimmung oder Begleitung der Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

§ 3 Reinigung und Vandalismus

1. Nach jeder Nutzung wird der Privat SPA Raum gründlich gereinigt und desinfiziert. Vor jedem Wiederbezug prüft das Personal den Raum auf Vandalismusschäden. Beschädigungen werden schriftlich und fotografisch dokumentiert. Für verursachte Schäden haftet der Nutzer; diese werden anhand der bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten in Rechnung gestellt.

2. Bei einer groben Verschmutzung des Whirlpools oder großen Pools im LuxFit Privat SPA Raum ist der Anbieter berechtigt, einen separaten Reinigungsaufwand zu berechnen. Sollten die Reinigungsarbeiten umfangreicher ausfallen und zu einem Ausfall durch Gefährdung anderer Gäste führen, so stellt der Anbieter diesen Schaden dem Verursacher in Rechnung.

§ 4 Hygiene und Nutzung der Wäsche

1. Der Nutzer verpflichtet sich allen Räumlichkeiten des Anbieters sind rutschfeste Badeschuhe zu tragen.

2. Der Nutzer verpflichtet sich alle Sitz- und Liegeflächen sind ausschließlich mit geeigneten Unterlagen (z. B  Badehandtuch) zu verwenden,Vom Nutzer mitgebrachte Handtücher müssen der Körpergröße entsprechen, um Verunreinigungen und Beschädigungen zu vermeiden.  Sollten von LuxFit festgestellt werden, dass die Handtücher ungeeignet sind, verpflichtet sich der Nutzer, ein geeignetes Badehandtuch von LuxFit gegen Entgelt auszuleihen.

3. Es wird erwartet, dass die Nutzer Bademäntel tragen.  Bademäntel und Handtücher können ebenfalls gegen Gebühr ausgeliehen werden

4.Eine missbräuchliche Nutzung oder der Verlust von Leihwäsche führt zur Haftung für Schadenersatz.

§ 5 Verunreinigungen und Beschädigungen

1. Die Einrichtungen von LuxFit sind pfleglich zu behandeln.

2. Beschädigungen oder grobe Verunreinigungen sind untersagt.

§ 6 Verhalten der Nutzer

1. Der LuxFit Privat SPA Raum ist ein Ort der Entspannung und Erholung.

2. Nutzer haben jedes Verhalten zu unterlassen, das gegen die guten Sitten oder die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung verstößt.

3. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind streng untersagt. Zuwiderhandlungen dieser Art, die sich in unangemessen lauten Verhaltensweisen oder unsittlichem Verhalten manifestieren, führen zu einem sofortigen Verweis von den Räumlichkeiten und können ein dauerhaftes Hausverbot nach sich ziehen.

4. Rauchen ist in sämtlichen Räumen untersagt, einschließlich E-Zigaretten und ähnlicher Produkte. Geraucht werden darf nur auf der Außenterrasse im gekennzeichneten Raucherbereich. Rauchen auf der Terrasse im Pavillon ist strengstens untersagt.

5. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

6. Es ist untersagt, ätherische Öle, Badezusätze oder ähnliche Stoffe mitzubringen oder zu verwenden, da diese die Aufbereitungsanlage schädigen können.

7. Handys, Fotoapparate und Kameras sind im Privat SPA Raum nicht erlaubt.

8. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen ist der Verzehr von Speisen in den Pools untersagt.

9. Die Sprudelfunktionen dürfen nur genutzt werden, wenn sich der Nutzer im Pool befindet.

10. Personen mit langen Haaren (ab Schulterlang )  dürfen den großen Pool nur mit zusammengebundenen Haaren durch Haargummi oder geeignete Badekappen nutzen.

§ 7 Hygienestandards und Wasserqualität

1. Um den höchsten hygienischen Anforderungen an Schwimm- und Badeeinrichtungen gerecht zu werden, führt LuxFit monatlich chemische und mikrobiologische Untersuchungen des Badewassers nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes durch. Diese regelmäßigen Kontrollen gewährleisten die Einhaltung strengster Qualitäts- und Sicherheitsstandards und sorgen für ein ungetrübtes Badevergnügen unserer Gäste.

§ 8 Vertragsstrafe und Haftung des Nutzers

1.Bei Verstößen gegen diese Hausordnung, insbesondere gegen § 3 Abs.2   § 4 Abs 1, 2, § 5 Abs.2  und § 6, ist jeder Nutzer verpflichtet, eine Vertragsstrafe von 350,00 EUR zu zahlen. LuxFit kann einen konkreten, höheren Schaden geltend machen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht oder nur in geringerem Umfang entstanden ist.

2. Zusätzlich haftet der Nutzer für entstandene Schäden aus Verstößen, beispielsweise für Reinigungs- oder Reparaturkosten. Die bereits gezahlte Vertragsstrafe wird auf den Schaden angerechnet.

§ 9 Hausverbot

1. LuxFit, als Inhaber des Hausrechts, ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Hausordnung ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen und die Benutzung der Einrichtungen zu untersagen.

§ 10 Haftung von LuxFit

1. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollte der Nutzer vor der Nutzung ärztlichen Rat einholen.LuxFit übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Schäden, die aus der Unvereinbarkeit der Dienstleistungen mit dem Gesundheitszustand des Nutzers entstehen.

2. Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt stets auf eigene Verantwortung.

3. LuxFit haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern die wesentlichen Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt wurden.

5. Für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter ebenfalls gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

6. Die Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LuxFit.

7. LuxFit privat Spa übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen oder persönlichen Gegenständen im Privat Spa-Raum.

§ 11 Anregungen und Beschwerden

1. Etwaige Anregungen oder Beschwerden sind direkt an die Mitarbeiter zu richten, die gegebenenfalls sofort Abhilfe schaffen.

2. Alternativ können Meinungen schriftlich per E-Mail an info@luxfit.de an die Geschäftsleitung weitergeleitet werden.

Diese Fassung der Hausordnung soll Ihnen einen harmonischen und sicheren Aufenthalt im LuxFit Privat SPA Raum ermöglichen.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Kooperation und wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Besuch.